Die seit einiger Zeit gebietsweise auftretenden Waldschäden, die je nach Intensität und Dauer die Ertragsfähigkeit der betroffenen Forstbetriebe mindern, sind gem Erl d BMF 15. 11. 1984, AÖF 1984/268 - gestaffelt nach Betriebsgröße und Altersklasse - durch Abschläge bis zu zwei Absolutertragsklassen ab 1. 1. 1985 über Antrag zu berücksichtigen.