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Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO) - „Sturmboot“ kein „gefährlicher Betrieb“

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 41 Heft 2 v. 1.2.1985

ZPO § 502 Abs 4 Z 1

ABGB §§ 7, 1295

Der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Gefährlichkeit des Betriebes kommt „erhebliche Bedeutung“ iSd § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zu.

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