1. Anerkennung durch Gesetzgebung und Verwaltungspraxis
In den letzten Jahren haben sich in Österreich zwei neue Finanzierungsinstrumente durchgesetzt, nämlich die Beteiligungsfonds und die Publikums-(Abschreibungs-)gesellschaft. Die Finanzierungs- und Anlagemöglichkeiten, die das BeteiligungsfondsG gewährt, sind als Instrument der Kapitalmarktförderung vom Gesetzgeber eingeführt und mit besonderen Steuerbegünstigungen versehen worden. Die Publikums- (Abschreibungs-)gesellschaften dagegen, die auch eine bedeutende Funktion für den Kapitalmarkt erlangt haben, nutzen das allgemeine Instrumentarium des Steuerrechtes, insbesondere die Investitionsbegünstigungen, den Verlustausgleich sowie Steuerfreiheiten und Tarifbegünstigungen aus1).