Einleitung
Die Kritik an den Wirtschaftsprüfern und den von ihnen vorgenommenen Jahresabschlußprüfungen ist fast so alt wie die Wirtschaftsprüfung selbst. Die zunächst nur den Aktiengesellschaften auferlegte Pflichtprüfung des Jahresabschlusses durch unabhängige und sachverständige Prüfer sollte sowohl Gläubiger als auch Aktionäre davor schützen, vom Management durch frisierte Bilanzen in die Irre geleitet und bewußt falsch über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft informiert zu werden. Dabei wurden allerdings unterschiedliche Wege beschritten. Während die Wirtschaftsprüfer in den angelsächsischen Ländern zum Ausdruck zu bringen haben, daß bzw ob der Jahresabschluß ein faires und wahres Bild der finanziellen Situation des geprüften Unternehmens bietet, haben die österreichischen Wirtschaftsprüfer und ihre deutschen Kollegen in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk zu bestätigen, daß Buchführung, Jahresabschluß und der Erläuterungsteil des Geschäftsberichtes den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Gerade die Beschränkung der Aussage des Bestätigungsvermerkes darauf, daß den gesetzlichen Vorschriften entsprochen wurde, hat dazu beigetragen, daß die Wirtschaftsprüfer in verstärktem Ausmaß im Kreuzfeuer der Kritik stehen, weil die Erteilung des Bestätigungsvermerkes über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nichts aussagt. Unternehmenszusammenbrüche wenige Monate nach Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes sind daher auch bei pflichtgemäßem Verhalten der Prüfer möglich. Das heißt nicht, daß sich der Wirtschaftsprüfer nicht mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Unternehmung auseinandersetzt.