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Trennung der Entgelte nach dem Wareneingang und der Übergang auf die Besteuerung nach dem Entgelt

SteuerrechtW. D.RdW 1985, 386 Heft 12 v. 1.12.1985

Beim Übergang von der Trennung der Entgelte nach dem Wareneingang (§ 18 Abs 7 UStG) auf die Trennung nach dem tatsächlichen Entgelt können Änderungen im Warenbestand nicht nachträglich Bedeutung erlangen und zu einem Zu- bzw Abschlag führen. Eine solche Möglichkeit besteht nur, wenn die abgabenbehördliche Genehmigung dies ausdrücklich vorsieht. Dies erklärte der VwGH in seiner Entscheidung vom 22. 4. 1984, 83/5/81, unter Hinweis auf eine Vorentscheidung vom 7. 4. 1983, 82/15/16.

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