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Nachfristsetzung vor vorzeitigem Austritt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 382 Heft 12 v. 1.12.1985

AngG § 26 Z 2

Nimmt ein Arbeitnehmer eine Schmälerung seiner Bezüge durch längere Zeit stillschweigend hin, so kann er den eingetretenen Zahlungsrückstand nicht mehr zum Anlaß eines plötzlichen Austritts nehmen, ohne dies dem Arbeitgeber vorher anzukündigen und ihn unter Setzung einer Nachfrist zur Zahlung des Rückstandes aufzufordern; hiebei ist eine kurze Nachfrist (hier: 8 Tage) ausreichend.

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