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Mitwirkung des Betriebsrates bei Versetzungen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 381 Heft 12 v. 1.12.1985

ArbVG § 101

Das Mitwirkungsrecht des Betriebsrates nach § 101 ArbVG ist unabhängig vom Verhalten des betroffenen Arbeitnehmers gegeben.

OGH 25. 6. 1985, 4 Ob 79/85 (LG Eisenstadt 13. 12. 1984, 13 Cg 15/84; ArbG Eisenstadt 13. 6. 1984, Cr 182/83)

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