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Leistungsfreiheit wegen verschuldeten Nichtwissens von der Gefahrenerhöhung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 373 Heft 12 v. 1.12.1985

VersVG § 23

Dem Wissen um die Herbeiführung einer Gefahrenerhöhung steht das verschuldete Nichtwissen gleich, wenn dieses so schwer ins Gewicht fällt, daß es wegen der Sinnfälligkeit der Gefahr einer positiven Kenntnis gleichkommt.

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