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Unglaubwürdigkeit einer Behauptung, der unaufgeklärte Vermögenszuwachs stamme aus einer Erbschaft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 360 Heft 11 v. 1.11.1985

BAO §§ 115, 184

1. Wer dunkle Geschäfte tätigt oder getätigt zu haben behauptet, und das über die Geschäfte hängende Dunkel nicht zweifelsfrei zu erhellen vermag, hat das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen.

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