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Vorsteuerabzug aus Grundstücksumsätzen ab 1. 1. 1986

SteuerrechtRdW 1985, 357 Heft 11 v. 1.11.1985

Nach der Regierungsvorlage zum AbgÄG 1985 tritt der Vorsteuerabzug aus Grundstücksumsätzen bereits mit 1. 1. 1986 in Kraft. Die Befreiungsbestimmung für Grundstücksumsätze (§ 6 Z 9 lit a) tritt dagegen formal zwar erst mit 1. 3. 1986 in Kraft, bis dahin gilt allerdings die gleichlautende vom VfGH mit Wirkung vom 1. 3. 1986 aufgehobene Fassung. Die in der RdW 1985, 320, angeführten Auswirkungen auf Grundstücksumsätze ergeben sich daher bereits mit 1. 1. 1986.

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