Die Einführung neuer Technologien, insb auf dem Gebiet der Ermittlung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten, ist gegenwärtig Gegenstand intensiver Diskussion1) und es liegen auch bereits erste Aussagen der Rechtsprechung2) vor. Besondere Aktualität erhielt das Thema durch die Aufnahme einschlägiger Reformvorschläge in den „29-Punkte-Katalog“ des Sozialministers zur Reform der Arbeitsverfassung3), worauf noch einzugehen sein wird.