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Zur Belangung ausländischer Schuldner vor inländischen Gerichten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 340 Heft 11 v. 1.11.1985

JN §§ 42, 88 Abs 2

Der Fakturengerichtsstand des § 88 Abs 2 JN begründet gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland mit der örtlichen Zuständigkeit auch die inländische Gerichtsbarkeit, jedenfalls dann, wenn der Kläger eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland ist.

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