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Beginn der AfA auch vor Inbetriebnahme - neue Tendenz in der Rechtsprechung des VwGH

SteuerrechtRdW 1985, 319 Heft 10 v. 1.10.1985

Nach der bisher ständigen Rechtsprechung ist eine AfA erst dann anzusetzen, wenn das Wirtschaftsgut in Betrieb genommen wird. Nicht der Zeitpunkt der Anschaffung, sondern die Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes ist für den Beginn der AfA maßgeblich.

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