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Sozialwidrigkeit einer Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 318 Heft 10 v. 1.10.1985

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

Eine Kündigung ist nicht sozialwidrig, wenn eine alleinstehende, im gemeinsamen Haushalt mit ihrer über eine Eigenpension verfügenden Mutter lebende Arbeitnehmerin durch Bezug von vorzeitiger Alterspension und Firmenzusatzpension nur eine Einkommenseinbuße von etwa 7 % erleidet.

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