UWG § 1
Ein vertraglich gesichertes Vertriebsbindungssystem gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Respektierung durch außerhalb des Systems stehende Händler. Nur wenn ein solcher sich die Ware durch bewußte Mitwirkung am Vertragsbruch eines gebundenen Händlers verschafft, handelt er sittenwidrig; die bloße Ausnützung des Vertragsbruches an sich genügt jedoch nicht dafür.