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Für Erhaltungsbeitrag maßgeblicher Ausstattungszustand

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 308 Heft 10 v. 1.10.1985

MRG §§ 16, 45

Der für die Berechnung des Erhaltungsbeitrages maßgebliche Ausstattungszustand der Wohnung richtet sich ausnahmslos nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages; eine nach diesem Zeitpunkt auf Kosten des Mieters oder des Vermieters durchgeführte Kategorieanhebung ist hiefür unbeachtlich.

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