ABGB § 1120
MRG § 2
Ein von einem Fruchtnießer einer Wohnung abgeschlossener Mietvertrag ist gemäß § 2 Abs 1 Satz 1 MRG ein Hauptmietvertrag.
ABGB § 1120
MRG § 2
Ein von einem Fruchtnießer einer Wohnung abgeschlossener Mietvertrag ist gemäß § 2 Abs 1 Satz 1 MRG ein Hauptmietvertrag.