vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung der Haftung des Gesellschafters bei der Personengesellschaft

WirtschaftsrechtMartin SchauerRdW 1985, 302 Heft 10 v. 1.10.1985

Da der Gesellschafter von Personengesellschaften für deren Verbindlichkeiten persönlich wie diese selbst einzustehen hat, gilt die für die Gesellschaft laufende Verjährungsfrist auch für ihn. Dennoch ergeben sich im Zusammenhang mit der Verjährung der Haftung des Gesellschafters zahlreiche Probleme, von denen einige hier kurz dargestellt werden sollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!