EStG §§ 23, 28
Die Parifizierung eines Mietgebäudes und der daran anschließende Verkauf der einzelnen Eigentumswohnungen ist noch dann als Vermögensverwaltung anzusehen, wenn der Verkäufer die Wohnungen lediglich in einen zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand versetzt; hat der Käufer allerdings Modemisierungsmaßnahmen etc vorgenommen, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.