EStG § 7 Abs 5
UStG § 12 Abs 2 Z 2 lit c
Ein Fahrzeug der Marke Landrover LR 88 ist als Geländefahrzeug ein typischer Kombinationskraftwagen und kein Lastkraftwagen.
EStG § 7 Abs 5
UStG § 12 Abs 2 Z 2 lit c
Ein Fahrzeug der Marke Landrover LR 88 ist als Geländefahrzeug ein typischer Kombinationskraftwagen und kein Lastkraftwagen.