AZG §§ 5, 10
ABGB §§ 1152, 1155
1. Dienstreisen sind grundsätzlich Arbeitsleistungen, weil der hiefür benötigte Zeitraum prinzipiell Arbeitszeit darstellt.
AZG §§ 5, 10
ABGB §§ 1152, 1155
1. Dienstreisen sind grundsätzlich Arbeitsleistungen, weil der hiefür benötigte Zeitraum prinzipiell Arbeitszeit darstellt.