Die von einem Rechtsanwalt nur mit einem Haken unterzeichnete Eingabe genügt nicht dem Erfordernis der Schriftlichkeit.
BFH 8. 3. 1984 I R 50/81
Aus den Entscheidungsgründen:
Die von einem Rechtsanwalt nur mit einem Haken unterzeichnete Eingabe genügt nicht dem Erfordernis der Schriftlichkeit.
BFH 8. 3. 1984 I R 50/81
Aus den Entscheidungsgründen: