GrEStG § 4 Abs 1 Z 2 lit a
Erwirbt der Wohnungseigentümer einen Liegenschaftsanteil hinzu, um seine Arbeiterwohnstätte (Eigentumswohnung) durch einen Dachausbau zu erweitern, dann ist der zusätzliche Erwerb nicht befreit. Da bereits eine Arbeiterwohnstätte geschaffen war, kann sie durch eine Vergrößerung nicht ein weiteres Mal geschaffen werden.