EStG § 68 Abs 1 Z 2
Erschwerniszulagen für Schreibkräfte in Hinblick auf
Zeitdruck wegen zum Teil sehr unregelmäßigen Arbeitsanfalles,EStG § 68 Abs 1 Z 2
Erschwerniszulagen für Schreibkräfte in Hinblick auf
Zeitdruck wegen zum Teil sehr unregelmäßigen Arbeitsanfalles,