EStG § 67
Entschädigungen für Prüfungstätigkeit und für die Begutachtung wissenschaftlicher Arbeiten (§§ 4 und 5 des BG vom 11. 7. 1974 über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen. BGB) 463) sind neben laufenden Bezügen auf Grund eines eigenen Rechtstitels ausbezahlte Entschädigungen; sie erfüllen damit alle Voraussetzungen eines sonstigen Bezuges gem § 67 Abs 1 EStG.