EStG § 15 Abs 2
Der geldwerte Vorteil für die unentgeltliche Privatnutzung eines Kfz liegt bei durchschnittlicher Betrachtungsweise auch ohne Berücksichtigung der Treibstoffkosten zweifellos nicht unter dem amtlich festgesetzten Sachbezugswert. Denn bereits die auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilten Anschaffungskosten kommen dem Sachbezugswert nahe.