Großreparatur von Mietgebäuden - verfassungswidrige Prohibitivwirkungen der ESt und USt im Fall der Veräußerung
Die Veräußerung eines Gebäudes in den ersten 10 Jahren nach einer Großreparatur führt zu einem Verlust der Zehntelabsetzung, zur teilweisen Rückverrechnung des Vorsteuerabzuges, zu einer zusätzlichen GrESt und unter Umständen zu einem fiktiven Spekulationsgewinn. Der steuerliche Nachteil im Fall der Veräußerung übersteigt unter Umständen den Wert der Großreparatur. Von einer Großreparatur ist daher abzuraten, wenn mit einer alsbaldigen Veräußerung gerechnet werden muß.