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Änderungen bei der Mietzinsbeihilfe

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 260 Heft 8 v. 1.8.1984

EStG: § 106 a

Durch die EStGNov 1984, BGBl 254, wurden die Einkommensgrenzen im § 106 a EStG rückwirkend für Zeiträume nach dem 31. 12. 1983 angehoben. Die neuen Grenzen betragen 100.000 S für den StPfl, 25.000 S für den ersten Angehörigen bzw Mitmieter und 8.500 S für jede weitere Person.

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