EStG: § 106 a
Durch die EStGNov 1984, BGBl 254, wurden die Einkommensgrenzen im § 106 a EStG rückwirkend für Zeiträume nach dem 31. 12. 1983 angehoben. Die neuen Grenzen betragen 100.000 S für den StPfl, 25.000 S für den ersten Angehörigen bzw Mitmieter und 8.500 S für jede weitere Person.