ArbVG § 122
Eine Pflicht zur Verständigung des Betriebsrates bei Entlassung eines Betriebsratsmitglieds sieht § 122 im Gegensatz zu § 106 ArbVG nicht vor.
EA Wien 4. 4. 1984, III Re 63/84
ArbVG § 122
Eine Pflicht zur Verständigung des Betriebsrates bei Entlassung eines Betriebsratsmitglieds sieht § 122 im Gegensatz zu § 106 ArbVG nicht vor.
EA Wien 4. 4. 1984, III Re 63/84