Kollektivvertragsfähigkeit
Mit den „Voraussetzungen der Kollektivvertragsfähigkeit freier Berufsvereinigungen“ gem § 4 Abs 2 ArbVG befaßt sich Grillberger in ZAS 1984, 92 ff, an Hand einer einschlägigen E des VwGH (24. 12. 1982, Zl 01/3355/79). Dazu hebt er insb hervor die Unmaßgeblichkeit des Merkmals Berufsvereinigung, die Notwendigkeit einer körperschaftlichen Verfassung, einer auf Dauer angelegten Organisation, einer faktischen (nicht nur in den Statuten vorgesehenen) Tätigkeit in einem größeren fachlichen und räumlichen Wirkungsbereich sowie einer überbetrieblichen Organisation der Berufsvereinigung. Maßgebende wirtschaftliche Bedeutung ergebe sich aus einer gesamtwirtschaftlich fühlbaren Auswirkung der Tätigkeit der Vereinigung, welche bei Arbeitnehmervereinigungen vor allem von ihrer relativen und absoluten Mitgliederzahl abhänge. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 4 Abs 2 ArbVG im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit hält er nicht für begründet, da dieses Grundrecht den Koalitionen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit des Abschlusses von Kollektivverträgen mit normativer und zwingender Wirkung nicht garantiere.