ASVG § 67 Abs 4
Der Verpachtet eines Betriebes, der nach Auflösung des Pachtverhältnisses den vom Pächter bisher geführten Betrieb weiterführt, ist nicht als Betriebsnachfolger gem § 67 Abs 4 ASVG anzusehen, da die Rückstellung eines verpachteten Betriebes durch den Pächter an den Eigentümer nicht als Veräußerungsgeschäft zu werten ist.