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Keine Betriebsnachfolgerhaftung (§ 67 Abs 4 ASVG) des Verpächters bei Rückstellung des verpachteten Betriebes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 209 Heft 7 v. 1.7.1984

ASVG § 67 Abs 4

Der Verpachtet eines Betriebes, der nach Auflösung des Pachtverhältnisses den vom Pächter bisher geführten Betrieb weiterführt, ist nicht als Betriebsnachfolger gem § 67 Abs 4 ASVG anzusehen, da die Rückstellung eines verpachteten Betriebes durch den Pächter an den Eigentümer nicht als Veräußerungsgeschäft zu werten ist.

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