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Die Unterbeteiligung im Steuerrecht*)*)Vgl auch die ausführliche Abhandlung des Autors zum Thema „Unterbeteiligung - Eine Form der Unternehmensbeteiligung innerhalb des Familienverbandes“, Wien 1983, Verlag Orac.

SteuerrechtJosef VergeinerRdW 1984, 153 Heft 5 v. 1.5.1984

I. Der Begriff der Unterbeteiligung

Die Unterbeteiligung stellt eine gesellschaftsrechtliche1)1)Begrifflich liegt eine Unterbeteiligung im Sinne dieser Arbeit vor, wenn der Wille der Beteiligten auf die Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes auf der Grundlage eines gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses gerichtet ist, die jedem Partner gewisse Einwirkungs- oder Mitwirkungsrechte gewährt. Beteiligung an einer Beteiligung dar2)2)Davon zu unterscheiden ist die Innenbeteiligung, die eine schuldrechtliche Beteiligung an einem Einzelunternehmen darstellt.. Ein Gesellschafter (Hauptgesellschafter) räumt dabei einem oder mehreren Dritten (Unterbeteiligten) im Innenverhältnis an seinem Geschäfts- bzw Gesellschaftsanteil3)3)Im folgenden kurz Gesellschaftsanteil genannt. eine Quote ein, ohne sein Mitgliedschaftsrecht zu übertragen4)4)Zur Abgrenzung der Unterbeteiligung gegenüber verwandten Rechtsfiguren vgl Vergeiner, Unterbeteiligung - Eine Form der Unternehmensbeteiligung innerhalb des Familienverbandes, Wien 1983, 19 ff.. Der Gesellschaftsanteil des Hauptgesellschafters wird dabei nicht in die Unterbeteiligungsgesellschaft eingebracht, sondern verbleibt vielmehr im ausschließlichen Eigentum des Hauptgesellschafters5)5)Es gehört zum Wesen der Unterbeteiligung, daß die Hauptbeteiligung nicht Gesellschaftsvermögen der Unterbeteiligungsgesellschaft darstellt; ebenso geht das Entgelt für die Einräumung der Unterbeteiligung in das Eigentum des Hauptgesellschafters über..

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