vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen fachlicher Nichteignung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 151 Heft 5 v. 1.5.1984

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit a

1. Wird ein Arbeitnehmer für eine spezielle technische Aufgabe, die eine besondere fachliche Befähigung erfordert, aufgenommen, so muß es dem Arbeitgeber, wenn sich nach angemessener Zeit herausstellt, daß der Arbeitnehmer über die erforderliche fachliche Eignung nicht verfügt, unbenommen bleiben, den Arbeitnehmer zu kündigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!