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Abfertigung bei Konkurs

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 150 Heft 5 v. 1.5.1984

AngG § 23 Abs 2

1. § 23 Abs 2 AngG ist auf den Fall einer Liquidation des Unternehmens im Konkurs nicht anwendbar.

2. Ein nach einem Austritt iSd § 25 Abs 1 KO rechtswirksam begründeter (und auch schon fällig gewordener) Abfertigungsanspruch kann durch einen im Zuge des Konkursverfahrens erhofften Abschluß eines Liquidations(Zwangs-)Ausgleiches nicht mehr berührt werden.

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