ArbabfG: Art I § 2 Abs 1 (iVm § 23 Abs 1 AngG)
BauarbUrlG: § 8
Der im Urlaubsentgelt iSd § 8 BauarbUrlG enthaltene Urlaubszuschuß ist in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigungsberechnung einzubeziehen, da es sich bei diesem Urlaubsentgelt nur formell um Leistungen der Urlaubskasse, tatsächlich aber um Entgeltzahlungen des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit handelt.