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Wechsel von der Gewinnermittlung gem § 5 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG -Keine Erfassung der stillen Reserven aus Grund und Boden

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 95 Heft 3 v. 1.3.1984

EStG § 4 Abs 1

Wechselt die Gewinnermittlung von einer nach § 5 EStG zu einer nach § 4 Abs 1 EStG, sind die während des Zeitraumes der Gewinnermittlung gem § 5 EStG beim Grund und Boden angesammelten stillen Reserven weder im Übergangszeitpunkt noch im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung (Entnahme) des Grundstückes steuerlich zu erfassen.

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