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Steuersätze bei Aufsichtsratsvergütungen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 94 Heft 3 v. 1.3.1984

ARAbgG, EStG: § 99

Durch Abschn V des BG BGBl 1983/587 wurde der Steuersatz für Aufsichtsratsvergütungen, die nach dem 31. 12. 1983 gewährt werden, auf 45 % angehoben. Damit sind die neuen Steuersätze auf alle Aufsichtsratsvergütungen anzuwenden, die nach dem 31. 12. 1983 zugeflossen sind (§ 5 Abs 1 VO v 31. 3. 1939, DRGBl I 691).

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