1. In der jüngsten Vergangenheit ist die Frage aufgeworfen worden, ob Großkapitalanleger die ZESt1) dadurch „einsparen“ könnten, daß sie Banken ein Darlehen gewähren. Praktisch könnte diese Vorgangsweise etwa für große Versicherungen und andere große Unternehmen und Verbände mit liquiden Mitteln, wie den ÖGB, sein. Ob die aus einem an ein Kreditinstitut gewährtes Darlehen anfallenden Zinsen tatsächlich nicht der ZESt unterliegen, soll hier näher geprüft werden.