I. Fragestellung
Das EStG hat durch § 57 Abs 2 MRG, BGBl 19817 520, mehrere Veränderungen erfahren. Auch durch das AbgÄG 1982, BGBl 570, erfolgte eine Novellierung des EStG unter Bezugnahme auf das MRG. Darüber hinaus ergeben sich aus der veränderten mietenrechtlichen Situation auch weitere einkommensteuerrechtliche Probleme. Diese Veränderungen sind Gegenstand der nachfolgenden Darstellung1). Sieht man von der Anpassung des § 106 a EStG (Mietzinsbeihilfe) an die neue mietenrechtliche Lage ab, so handelt es sich vor allem um vier Problembereiche, die zu erörtern sind: