ArbVG § 59
Die Ungültigerklärung einer Wahl ist hinfällig, wenn die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates kraft Gesetzes abgelaufen ist.
EA Wien 3. 11. 1983, IV Re 411/83
ArbVG § 59
Die Ungültigerklärung einer Wahl ist hinfällig, wenn die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates kraft Gesetzes abgelaufen ist.
EA Wien 3. 11. 1983, IV Re 411/83