ArbVG § 122
Eine beantragte Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds ist grundsätzlich auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet und umfaßt somit auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung.
EA Linz 17. 10. 1983, Re 105/83