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Keine Schenkungssteuer bei irrtümlicher Annahme einer rechtlichen Verpflichtung zur Leistung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 64 Heft 2 v. 1.2.1984

ErbStG § 3

Ist der Zuwendende - wenn auch zu Unrecht - der Meinung, in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung zu leisten, so unterliegt die Zuwendung nicht der Schenkungssteuer.

VwGH 8. 9. 1983, 82/15/101

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