EStG § 16
Hat ein Dienstnehmer ein ihm als Familienwohnsitz dienendes Einfamilienhaus erst nach der Begründung seines Dienstverhältnisses errichtet, stellen die Kosten für Familienheimfahrten zwischen dem Beschäftigungsort und dem unüblich weit entfernten Wohnsitz in der Regel keine Werbungskosten dar.