EStG § 3 Z 11
Bei jährlich ausbezahlten Treueprämien kann die Steuerbegünstigung für Jubiläumsgeschenke nur je einmal für die im Gesetz genannten Zeiträume in Anspruch genommen werden.
VwGH 9. 11. 1983, 82/13/132
EStG § 3 Z 11
Bei jährlich ausbezahlten Treueprämien kann die Steuerbegünstigung für Jubiläumsgeschenke nur je einmal für die im Gesetz genannten Zeiträume in Anspruch genommen werden.
VwGH 9. 11. 1983, 82/13/132