Die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Personengesellschaft gehören zu den gewerblichen Einkünften, sie sind steuerlich Gewinnanteil aus der Personengesellschaft. In der Handelsbilanz sind die Bezüge des Geschäftsführers dagegen Betriebsausgaben der Gesellschaft und vom Gewinnanteil unabhängig.