Werden von StPfl Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise als Werbungskosten1) im Rahmen eines Dienstverhältnisses und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw Reiseaufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG als Betriebsausgaben im Rahmen einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit geltend gemacht, ergeben sich regelmäßig Abgrenzungsprobleme.