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Konkursanfechtung einer gemischten Schenkung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 43 Heft 2 v. 1.2.1984

ABGB:§§ 938 f

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 29 Z 1, 41

Auch eine Zuwendung mit Lasten (Schenkung mit Auflagen) ist iS des § 29 Z 1 KO unentgeltlich, wenn die Belastung nach der Absicht der Parteien nicht ein volles Entgelt sein soll. Gegenleistungen eines mit einer anfechtbaren gemischten Schenkung Bedachten sind gem § 41 KO zurückzustellen.

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