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Merkmale einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Vorgründungsvertrag für eine GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 41 Heft 2 v. 1.2.1984

ABGB §§ 936, 1175 ff

GmbHG § 2

Durch die Vereinbarung, eine GmbH gründen und deren Stammeinlagen übernehmen zu wollen, kommt mangels gemeinsamer wirtschaftlicher Tätigkeiten vor Gründung der GmbH keine GesbR zustande. Es handelt sich dabei um einen „Vorgründungsvertrag“, der zu seiner Rechtswirksamkeit eines Notariatsaktes bedarf.

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