BAO §§ 125, 184
Für die Beurteilung der Frage, ob eine Buchführungspflicht auch nach Ablauf eines Kalender-(Wirtschaftsjahres besteht, in dem ein Gewinnfeststellungsbescheid zugestellt wird, ist der in ihm genannte Gewinn maßgebend. Die BAO bietet keine Handhabe, diesen Gewinn wegen künftiger Verpachtung zu reduzieren und den verminderten Gewinn als maßgeblich zu erachten.