EStG: §§ 4, 5
Wird ein Betriebsgrundstück verschenkt und damit entnommen, dann kann die Entnahme durch eine Rück Übertragung und Einlage des Grundstücks nicht rückgängig gemacht werden.
BFH, BStBl 1983 II 736
EStG: §§ 4, 5
Wird ein Betriebsgrundstück verschenkt und damit entnommen, dann kann die Entnahme durch eine Rück Übertragung und Einlage des Grundstücks nicht rückgängig gemacht werden.
BFH, BStBl 1983 II 736